Ausbildung – Ausbildung Fahrer im Güterkraftverkehr und Personenverkehr
Ausbildungsinformationen
zu den Anforderungen an Fahrer gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) seit dem 10.09.2009
1. Grundsatz bei Neuerwerb:
Alle Fahrer im Güterkraftverkehr und Personenverkehr, sofern sie
- Fahrten gewerblich durchführen und
- mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der folgenden Klassen erforderlich ist: C1 / C1E / C / CE oder D1 / D1E / D / DE
müssen zusätzlich zum Neuerwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Berufsausbildung (in einer Spedition / einem Busunternehmen):
- Berufskraftfahrer (3 Jahre Lehrzeit)
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- Gesellenprüfung (Theorie / Praxis)
Grundqualifikation:
- 7 Stunden Prüfung (Theorie / Praxis) bei der IHK (Fahrerlaubnis erforderlich)
- keine Ausbildungspflicht (Intensiv-Prüfungstraining: 1 Woche hier bei uns möglich)
Beschleunigte Grundqualifikation:
- 90 Minuten Prüfung (Theorie) bei der IHK
- Ausbildungspflicht (130 Stunden Theorieausbildung + 10 Praxisstunden)
Umsteigerprüfungen für Fahrerlaubnisinhaber (Lkw => Bus / Bus => Lkw)
- 60 Minuten Prüfung (Theorie) bei der IHK
- Ausbildungspflicht (35 Stunden Theorie- / Praxisausbildung)
Ausbildung:
Die Ausbildung für die beschleunigte Grundqualifikation (140 Std.) findet in zwei Variationen statt.
- 1. Variante: Blockausbildung wahlweise in 3 Wochen (inkl. Samstag) oder 4 Wochen (Mo – Fr)
- 2. Variante: Berufsbegleitende Ausbildung (Mo, Mi, Fr) und nach Absprache
Das Intensiv-Prüfungstraining findet nach Absprach der Teilnehmer statt (1 Woche inkl. Prüfungsbegleitung)
Spezial: Sie können die Ausbildungskurse und das Intensiv-Prüfungstraining bei uns unabhängig von der Fahrerlaubnisausbildung absolvieren.