Ausbildung – Ausbildung Fahrer im Güterkraftverkehr und Personenverkehr

Ausbildungsinformationen

zu den Anforderungen an Fahrer gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) seit dem 10.09.2009

1. Grundsatz bei Neuerwerb:

Alle Fahrer im Güterkraftverkehr und Personenverkehr, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der folgenden Klassen erforderlich ist: C1 / C1E / C / CE oder D1 / D1E / D / DE

müssen zusätzlich zum Neuerwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Berufsausbildung (in einer Spedition / einem Busunternehmen):

  • Berufskraftfahrer (3 Jahre Lehrzeit)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Gesellenprüfung (Theorie / Praxis)

Grundqualifikation:

  • 7 Stunden Prüfung (Theorie / Praxis) bei der IHK (Fahrerlaubnis erforderlich)
  • keine Ausbildungspflicht (Intensiv-Prüfungstraining: 1 Woche hier bei uns möglich)

Beschleunigte Grundqualifikation:

  • 90 Minuten Prüfung (Theorie) bei der IHK
  • Ausbildungspflicht (130 Stunden Theorieausbildung + 10 Praxisstunden)

Umsteigerprüfungen für Fahrerlaubnisinhaber (Lkw => Bus / Bus => Lkw)

  • 60 Minuten Prüfung (Theorie) bei der IHK
  • Ausbildungspflicht (35 Stunden Theorie- / Praxisausbildung)

Ausbildung:

Die Ausbildung für die beschleunigte Grundqualifikation (140 Std.) findet in zwei Variationen statt.

  • 1. Variante: Blockausbildung wahlweise in 3 Wochen (inkl. Samstag) oder 4 Wochen (Mo – Fr)
  • 2. Variante: Berufsbegleitende Ausbildung (Mo, Mi, Fr) und nach Absprache

Das Intensiv-Prüfungstraining findet nach Absprach der Teilnehmer statt (1 Woche inkl. Prüfungsbegleitung)

 

Spezial: Sie können die Ausbildungskurse und das Intensiv-Prüfungstraining bei uns unabhängig von der Fahrerlaubnisausbildung absolvieren.